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Rückerstattungsrichtlinie

Structura.Services erbringt ausschließlich Dienstleistungen für Unternehmen (B2B).
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g BGB für Unternehmer nicht.

 

1. Allgemeine Regelung

Da Structura.Services individuelle Dienstleistungen erbringt, die speziell auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten sind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.
 

2. Projektleistungen

Bei einmaligen Projektleistungen (z. B. Analyse, Strukturaufbau, Digitalisierung):

  • Bereits erbrachte Teilleistungen sind vollständig zu vergüten.

  • Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Structura.Services die Leistung nachweislich nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt.
     

3. Monatliche Betreuungsleistungen

Bei laufenden Betreuungsverträgen gilt:

  • Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.

  • Eine Rückerstattung bereits gezahlter Monatsbeträge ist ausgeschlossen.

  • Kündigungen wirken ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume gemäß der vereinbarten Kündigungsfrist.
     

4. Kulanzregelung

Unabhängig von den vorstehenden Regelungen kann Structura.Services im Einzelfall aus Kulanz eine teilweise Rückerstattung gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
 

5. Ausschluss der Rückerstattung

Eine Rückerstattung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn:

  • der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,

  • erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht bereitgestellt werden,

  • Verzögerungen oder Abbrüche auf Kundenwunsch erfolgen.
     

6. Kontakt

Anfragen zur Rückerstattung sind schriftlich zu richten an:

Structura.Services
Niklas Eggert
Structura.Services@proton.me

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